Therapieinformationen

EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) seit 25.05.2018

Die Eltern  erhalten in meiner Praxis zunächst ein Informationsblatt über die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach der EU-DSGVO. Mit der Unterschrift bestätigen die Eltern mir, dass sie das Informationsblatt gelesen haben. Die Sorgeberechtigten geben mir somit ihr Einverständnis für die Verarbeitung und Weiterleitung personenbezogener Daten an die entsprechende Krankenkasse.

Bevor eine Kinder- oder Jugendlichenpsychotherapie beantragt werden kann, muss mindestens 1 Psychotherapeutische Sprechstunde stattgefunden haben.

Ein Antrag auf eine Kurzeit-Psychotherapie kann bereits nach zwei probatorischen Sitzungen erfolgen. Voraussetzung ist hier jedoch der Konsiliarbericht des behandelnden Kinder- oder Hausarztes.

Eine Kurzzeit-Psychotherapie ist aufgeteilt in KZT1 und KZT2 von jeweils 12 Stunden für das Kinder oder den Jugendlichen und jeweils 3 Stunden für die begleitenden Elterngespräche. Die Umwandlung von Kurzzeit-Psychotherapie in eine Langzeitbehandlung läuft über ein Gutachtenverfahren der entsprechenden Krankenkasse.

Schweigepflicht: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unterliegt der Schweigepflicht.

Kosten: Psychotherapeutische Leistungen zählen zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Bei den privaten Krankenkassen gibt es unterschiedliche Vertragsbedingungen.

Bereitstellungshonorar

Kann eine Psychotherapiestunde aus einem triftigen Grunde nicht stattfinden, muss diese mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten wird die ausgefallene Stunde entsprechend des aktuellen Kassensatzes in Rechnung gestellt.

Sprechzeiten:

Mo-Do: 9.30 Uhr bis 19.30 Uhr; Fr. 14.00 – 20.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung